Ihre Stimme zählt

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Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden in Göppingen vier Wahlen gleichzeitig statt:

  • die Gemeinderatswahl, 
  • die Kreistagswahl, 
  • die Regionalwahl und 
  • die Europawahl.

Demokratie heißt mitmachen – Durch Ihre Stimme können Sie sich aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen.

Schon gewusst?

Auch wer keine Briefwahl beantragt, aber in Göppingen wahlberechtigt ist, erhält bis spätestens Samstag, 8. Juni per Post die Stimmzettel für die Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl, die dann bereits zu Hause ausgefüllt werden können. Bitte bringen Sie die Stimmzettel am Wahlsonntag mit ins Wahllokal. Der Stimmzettel der Europawahl wird dagegen erst im Wahllokal ausgegeben.

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Für die anstehenden Europa- und Kommunalwahlen erhalten Sie als im Wählerverzeichnis geführte wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser können Sie sehen in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme am Wahltag (Sonntag, 09.06.2024) abgeben können. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie den Antrag und weitere Informationen zur Briefwahl.

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Sie können die Briefwahl erst nach dem Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Diese werden ab Mittwoch, 8. Mai, zugestellt.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen bei der Stadt Göppingen zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen zur Verfügung:  

  • per QR-Code, dafür den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code mit einem Smartphone scannen 
  • per Post mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung 
  • per Onlineformular
  • per E-Mail an wahlamt@goeppingen.de (hierfür können Sie ebenfalls das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden)
  • persönlich im Wahlbüro der Stadtverwaltung Göppingen, Rathaus, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen (wenn Sie die Briefwahl persönlich beantragen, haben Sie auch die Möglichkeit direkt vor Ort per Briefwahl zu wählen.)

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden sie weitere Informationen zur Antragstellung.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurücksenden?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt der Stadt Göppingen bis spätestens Wahlsonntag, 09.06.2024, 18:00 Uhr vorliegen. Am Wahltag bis 18:00 Uhr können die Wahlbriefe direkt im Wahlbüro abgeben oder nur in den Briefkasten am Rathaus, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt. Beachten Sie die Postlaufzeiten und senden Sie die Wahlbriefe rechtzeitig vor dem Wahltag ab.

Wie kann ich als Deutscher im Ausland Briefwahlunterlagen beantragen?

Im Ausland lebende Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen sich für die Teilnahme an den Wahlen am 9. Juni 2024 in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Gemeinde eingehen, in der die betreffende Person vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet war. Wenn Sie Ihren Antrag in Göppingen stellen, senden Sie diesen per Post im Original bitte an:

Stadtverwaltung Göppingen
Wahlamt
Hauptstraße 1
73033 Göppingen

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin finden Sie den Antrag und weitere Informationen: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

Die Gremien

Weiterführende Links zu den Kommunal- und Europawahlen

Hinweis

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal‐, Regional‐ und Europawahl werden den Wahlberechtigten ab Mittwoch, 8. Mai zugestellt. Wer bis Dienstag, 14. Mai, seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, kann sich beim Wahlamt unter der Wahl‐Hotline 07161 650-1680 melden.